Sperrmüllkarte Online

Bitte beachten Sie:

  • 2mal jährlich kann Sperrmüll / Elektro- Elektronikschrott je angeschlossenem Haushalt bis zu einem Volumen von 2 m³ pro Abfuhr sowie einem Gewicht bis zu 50 kg pro Einzelteil bis höchstens 0,80 m x 1,20 m x 2,00 m angemeldet werden.
  • Haushaltsauflösungen fallen nicht unter die Sperrmüllsammlung.
  • Die Abholung erfolgt bis 4 Wochen nach der Anmeldung durch die zuständige Entsorgungsgesellschaft. Sollten Sie innerhalb der nächsten 4 Wochen an bestimmten Tagen verhindert sein, so dass Sie den Sperrmüll nicht zur Entsorgung bereitstellen können, teilen Sie uns dies bitte mit. Nutzen Sie hierfür am besten das Mitteilungsfeld am Ende des Formulares.
  • Die Bereitstellung erfolgt am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr, frühestens am Vorabend ab 16:00 Uhr im öffentlichen Raum (Geh- und Fußweg, Straßenrand, zugewiesene Abfallbehälterstandorte).
  • Elektro- und Elektronikschrott bitte getrennt vom Sperrmüll lagern.
  • Bei Selbstanlieferung an einen Wertstoffhof des Landkreises Görlitz ist die Sperrmüllkarte mit abzugeben.
  • Die Abholung des Sperrmülls kann alternativ auch mit der Sperrmüllkarte beantragt werden. Sie finden die Sperrmüllkarten im Abfallkalender.

Antrag zur Abholung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott

* - gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Absender:


Kassenzeichen
Name, Vorname *
Straße Nr. *
PLZ Ort *
Telefon tagsüber *
E-Mail-Adresse *

Sperrmüllstandort:

(nur auszufüllen, wenn abweichend von Absenderadresse)

Straße Nr.
PLZ Ort

Folgender Sperrmüll / Elektro- bzw. Elektronikschrott soll abgeholt werden:

Beispiele für Sperrmüll / Elektro- und Elektronikschrott
Zum Sperrmüll gehören:

Ortsveränderliches Mobiliar wie z.B. Schränke (ohne Inhalt), Polstermöbel, Betten, Federbetten (gesackt), Stühle, Tische, Matratzen, Teppiche, Auslegware und andere Bodenbeläge, Laminat, Fahrräder, Kinderwagen, Gasherde, Haushaltsschrott, Wasserfässer und Gartenmöbel

Zum Elektro- und Elektronikschrott gehören:

Kühlschränke, Boiler, Wasch- und Spülmaschinen, Stereogeräte, Bildschirmgeräte, Radios, Küchengeräte, Ölradiatoren ohne Öl, Beistellherde ohne Schamotte, Computer und Drucker

NICHT zum Sperrmüll gehören:

Restabfall, gefüllte Abfallsäcke, Autos, Anhänger, Autoteile, Reifen, Batterien, Schadstoffe, Lumpen und Wertstoffe (Glas, Papier/Pappe, Leichtverpackungen, Bio- und Gartenabfälle)

Gegenstände, die vorher fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden waren (Türen, Fenster, Tore und Gartenzäune)


Sperrmüll
Schrott
Kühlschränke, Wasch- und Spülmaschinen
Stück
Bildschirmgeräte
Stück
Elektronikschrott
Stück

Zusätzliche Mitteilungen:


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