FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen

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Containerdienst
Warum sollte ich einen Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert nach § 56 KrWG beauftragen?

Als Auftraggeber und Abfallerzeuger sind Sie verpflichtet, einen zuverlässigen und berechtigten Entsorger für Ihre Abfälle zu wählen. Mit der Auswahl eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes kommen Sie dieser Verpflichtung nach und können sicher sein, dass Ihre Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden.

Wie lange dauert es, bis der Container geliefert wird?

Wir stellen Ihnen den Container nach Ihrer Bestellung und Ihren terminlichen Wünschen. Kurzfristig können wir am nächstfolgenden Arbeitstag (Montag - Freitag) liefern. Individuelle Terminwünsche teilen Sie bitte unseren Disponenten mit. In dringenden Fällen liefern wir Ihnen den Container noch am selben Tag.

Wo kann und darf der Container gestellt werden?

Idealerweise auf Ihrem privaten Grundstück (Einfahrt, Garage, etc.). Ist dies nicht möglich und soll der Container im öffentlichen Bereich (Bürgersteig, Straße, Parkplatz, etc.) abgestellt werden, müssen Sie die entsprechende Sondernutzung der Stellfläche bei der zuständigen Gemeinde zuvor beantragen.

Ist es auch bei schmalen Ein- und Zufahrten möglich, einen Container zu liefern?

Stehen bei Ihnen ausschließlich schmale Einfahrten und Zufahrtsmöglichkeiten zur Verfügung, messen Sie bitte die lichte Breite und lichte Höhe der Zu- oder Durchfahrt aus und teilen uns diese bei der Bestellung des Containers mit. Die kleinste Durchfahrtshöhe mit unseren Containerfahrzeugen beträgt 2,70 m bei einer lichten Durchfahrtsbreite von ebenfalls 2,70 m.

Bitte beachten Sie: Unsere Container werden immer hinter dem Fahrzeug abgerollt bzw. abgestellt. Darum muss VOR dem Containerstandort noch ausreichend Platz für das Fahrzeug freigehalten werden.
Kann ich mehrere Container (z.B. zum Trennen verschiedener Abfallarten) bestellen?

Ja, dies ist immer möglich und auch sinnvoll. Die Entsorgung sortenrein getrennter Abfälle ist in den meisten Fällen günstiger. Trennt man z.B. Holz vom gemischten Bauabfall, fallen geringere Entsorgungskosten an. Sauberer Bauschutt ist ohne Mischmaterialien wie Kabelreste oder Abbruchholz am günstigsten. Für die Stellung mehrerer Container ist lediglich der zur Verfügung stehende Platz entscheidend.

Wie voll darf der Container befüllt werden?

Bitte befüllen Sie den Container nur bis zur oberen Ladekante, um einen sicheren Abtransport Ihrer Abfälle zu gewährleisten. Der Abfall darf also die Höhe der Seitenwände nicht überragen.

Kann ich auch einen verschließbaren Container bestellen?

Ja, wir haben auch Container mit Deckel in verschiedenen Größen im Sortiment. Diese verfügen über eine Vorrichtung, die Ihnen das Verschließen des Containers mit Ihrem eigenen Vorhängeschloss ermöglicht.


Abfallarten
Gibt es eine Liste von Beispielen für die verschiedenen Abfallarten?

Ja, hier:

Abfallart dazu gehören nicht dazu gehören
Asbest Planasbest­platten, Wellasbest­platten
Aushub Boden-/Steingemisch, Erdaushub, Erde frei von Wurzeln und Ästen, Sand, Kieselsteine Schadstoff­belastete Erden, Altholz, Flüssigkeiten
Bauschutt Beton, Mauerwerk, Waschbecken, Fliesen, Dachziegel, Zementreste, Putz Altholz, Restabfall, Sand, Tapeten, Asbest, Gips, Dachpappe, Chemikalien, Elektroschrott, Metall
Bauschutt verunreinigt Schornstein, Ofenschutt, Brandschutt
Gemischte Bau- und Abbruch­abfälle Tapetenreste, Pappe, Holz, Kabelreste, Verpackungen, Paletten, Folien, Altkleider, Altmöbel Restabfall, Asbest, Gips, Dachpappe, Farben und Lacke, Elektroschrott, Glaswolle
Dachpappe Teerpappe, Bitumen­pappe und Schindeln
Dämmwolle Glaswolle, Steinwolle, Kalemitwolle
Gasbeton / Gipskarton Bimsstein, Rigips
Gemischte Siedlungs­abfälle Kunststoffrohre, Dosen, Tüten, Textilien, Leichtmetalle, Kunststoffe, Einwegpaletten, Zellstoff, Styropor, Holzkisten Schadstoffe, Erde, Flüssigkeiten
Gemischte Verpackungen Kartonagen, Papier- und Kunststoff­verpackungen
Holz (Bau- und Abbruch­holz) Unbehandeltes Holz, Bauholz, Paletten, Gartenzäune, Spanplatten, Holztüren, Dielen und Parkett, Holzkisten Gartenabfälle, Wurzelwerk und Stubben, Dämmstoffe, Bauschutt, Holzmöbel
Holz mit schädlichen Verunreini­gungen Holzfenster, Türen und andere mit Schadstoffen behandelte Hölzer
HWL-Platten Sauerkrautplatten
Gehölz- und Baumschnitt Äste, Sträucher Stubben, Wurzelstöcke
Laub- und Rasenschnitt Rasenschnitt, Laub, Unkraut Küchenabfälle, Lebensmittelreste, Zäune, Gartenmöbel, Erdaushub, Schadstoffe
Wurzelstöcke Stubben, Wurzelstöcke
Sperrmüll Ortsveränderliches Mobilar, Schränke, Sofas, Bettgestelle, Regale, Stühle, Teppiche, Tische, Auslegwaren, Paneelen und Laminate Elektrogeräte wie Radios, Waschmaschinen, Kühlschränke, Batterien, Farben und Lacke, Schadstoffe

Sperrmüllentsorgung
Wie oft im Jahr kann ich die Abholung von Sperrmüll beantragen?

2mal jährlich kann Sperrmüll / Elektro- Elektronikschrott je angeschlossenem Haushalt bis zu einem Volumen von 2 m³ pro Abfuhr sowie einem Gewicht bis zu 50 kg pro Einzelteil bis höchstens 0,80 m x 1,20 m x 2,00 m angemeldet werden. Haushaltsauflösungen fallen nicht unter die Sammlung.

Wie lange dauert es, bis der Sperrmüll abgeholt wird?

Die Abholung erfolgt bis 4 Wochen nach der Anmeldung durch die zuständige Entsorgungsgesellschaft.

Bis wann muss der Sperrmüll am Entsorgungstag bereitgestellt werden?

Die Bereitstellung erfolgt am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr, frühestens am Vorabend ab 16:00 Uhr im öffentlichen Raum (Geh- und Fußweg, Straßenrand, zugewiesene Abfallbehälterstandorte). Elektro- und Elektronikschrott bitte getrennt vom Sperrmüll lagern.

Kann ich den Sperrmüll auch selbst anliefern?

Ja. Bei Selbstanlieferung an einen Wertstoffhof des Landkreises Görlitz ist die Sperrmüllkarte mit abzugeben.

Kann die Abholung des Sperrmülls nur online angemeldet werden?

Nein. Die Abholung des Sperrmülls kann alternativ auch mit der Sperrmüllkarte beantragt werden. Sie finden die Sperrmüllkarten im Abfallkalender.

Was gehört zum Sperrmüll?

Zum Sperrmüll gehören z.B.:
Ortsveränderliches Mobiliar wie Schränke (ohne Inhalt), Polstermöbel, Betten, Federbetten (gesackt), Stühle, Tische, Matratzen, Teppiche, Auslegware und andere Bodenbeläge, Laminat, Fahrräder, Kinderwagen, Gasherde, Haushaltsschrott, Wasserfässer und Gartenmöbel

Was gehört zum Elektro- und Elektronikschrott?

Zum Elektro- und Elektronikschrott gehören z.B.:
Kühlschränke, Boiler, Wasch- und Spülmaschinen, Stereogeräte, Bildschirmgeräte, Radios, Küchengeräte, Ölradiatoren ohne Öl, Beistellherde ohne Schamotte, Computer und Drucker

Was gehört NICHT zum Sperrmüll?

NICHT zum Sperrmüll gehören:
Restabfall, gefüllte Abfallsäcke, Autos, Anhänger, Autoteile, Reifen, Batterien, Schadstoffe, Lumpen und Wertstoffe (Glas, Papier/Pappe, Leichtverpackungen, Bio- und Gartenabfälle)

Gegenstände, die vorher fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden waren (Türen, Fenster, Tore und Gartenzäune)


Andere Themen
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